Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter.
Die Rechte und Pflichten einer Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), den Bestimmungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sowie den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Die Hausverwaltung ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer zuständig. Die Eigentümerversammlung gilt somit als Organisationsforum und folgt dem Prinzip der Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer. Auszug aus unserem Leistungsspektrum
Überwachung und ggf. Aufstellung einer Hausordnung
Erstellung der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
Aufstellung des Wirtschaftsplans
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Ordnungsmäßige, wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
Kontrolle und Überwachung des beschäftigten Personals (Hausmeister, etc.)
Unser Service ist nicht rechts- und steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei oder einen Steuerberater ein. Die Vertragsdauer sowie deren Konditionen werden i.d. Regel im Rahmen der Verwalterbestellung festgelegt und sind frei verhandelbar.