WEG Verwaltung


WEG Verwaltung

Leistungsspektrum WEG Verwaltung


Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter. 

Die Rechte und Pflichten einer Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), den Bestimmungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sowie den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.

Die Hausverwaltung ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer zuständig. Die Eigentümerversammlung gilt somit als Organisationsforum und folgt dem Prinzip der Selbstverwaltung der Wohnungseigentümer.

Auszug aus unserem Leistungsspektrum


  •     Überwachung und ggf. Aufstellung einer Hausordnung
  •     Erstellung der jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  •     Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
  •     Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  •     Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  •     Aufstellung des Wirtschaftsplans
  •     Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  •     Ordnungsmäßige, wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände
  •     Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
  •     Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte
  •     Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  •     Kontrolle und Überwachung des beschäftigten Personals (Hausmeister, etc.)


Unser Service ist nicht rechts- und steuerberatend, ggf. schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei oder einen Steuerberater ein. Die Vertragsdauer sowie deren Konditionen werden i.d. Regel im Rahmen der Verwalterbestellung festgelegt und sind frei verhandelbar.
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